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Weit
weg: Arzthonorar nur bei Gesundheit
Wie fortschrittlich war doch das alte Reich der Mitte: Honorar
bekam der Arzt nur, solange der Patient gesund blieb! Hier und
heute verläuft der Weg zum ärztlichen Wohlstand andersherum: das
Behandeln bringt Umsatz, nicht das Heilen.
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Knapp
und teuer: die Zeit
Zeit, auch Zeit für die Patienten, zählt zu den knappen
und vor allem nicht vermehrbaren Gütern. Zwar läßt
sich kein Arzt freiwillig auf die Zwei-Minuten-Medizin ein - schließlich
will sogar er ein wenig Freude an seinem Beruf haben. Doch ein
Mindestmaß an Umsatz muß auch in Arztpraxen erwirtschaftet
werden, denn am Monatsende wollen die Gehälter der Angestellten
und die Miete bezahlt sein und mehr. Will ein niedergelassener
Arzt nicht wirtschaftlich Schiffbruch erleiden, muß er Kompromisse
schließen. Denn die entscheidende Größe in der
Kalkulation ist die nackte Zahl der Patienten: Je mehr Kranke
durch die Sprechzimmer geschleust werden, desto gesünder
ist der Wirtschaftsbetrieb Arztpraxis.
Geheim:
Der Grund für die ärztliche Eile
Dies gilt seit Anfang 1996 mehr denn je, da die Abrechnungsmuster
der Krankenkassen erneut geändert wurden. Seither umfaßt
das ärztliche Grundhonorar eine Pauschale pro Kassenpatient
und Quartal. 12 bis 20 Mark beträgt dieses Handgeld. Es sei
denn, der Patient gehört einem fortgeschrittenen Jahrgang
an; dann billigen die Kassen dem Arzt zwischen 16 und 36,50 Mark
zu. (Warum mehr für die Alten? Der Kollege sagt: Die
Quasseln immer so lange!) Mit dieser Pauschale sind die
sogenannten ärztlichen Grundleistungen (wie Rezept schreiben,
Spritzen geben, Blut abnehmen, einfache Untersuchungen und so
weiter) abgegolten - egal wie häufig sie im Laufe des Quartals
notwendig werden. Jeder weitere Kontakt mit seinen Patienten im
laufenden Vierteljahr bringt dem Praxisinhaber nur eine kleine
Prämie von weniger als einem Fünfmarkstück.
Geheim:
Der Grund für den neuen Termin in ein paar Wochen
Ein kluger Arzt gibt deshalb seinen Patienten stets einen neuen
Termin im folgenden Quartal - und rechnet dann noch einmal das
Honorar für die Grundleistungen ab.
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