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Schwieriger
Fall: Abrechnung der Kassenpatienten
Versorgt der Arzt einen Kassenpatienten, beginnt ein arg kompliziertes
Abrechnungsverfahren: Was bei Privatpatienten die Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ), das ist bei der Behandlung
der gesetzlich Krankenversicherten der EBM, der Einheitliche
Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen.
Dieser Katalog schreibt fest, welche Handgriffe des Arztes wie
honoriert werden. Allerdings ordnet diese lange Liste den ärztlichen
Leistungen Punktwerte zu anstelle fester Geldbeträge. Wieviel
Geld jeder erarbeitete Punkt wert ist, erfährt der Arzt jeweils
erst weit nach Ablauf des Vierteljahres. Ursprünglich waren
es einmal 10 Pfennig.
Neuerungen
Anno 1996
Seit 1996 steht für alle Arzthonorare zusammen lediglich
ein fester, gedeckelter Betrag zur Verfügung
- also oben begrenzt wie ein Topf mit Deckel: Mehr als der gedeckelte
Betrag wird nicht unter den Ärzten verteilt. In jedem Quartal
wird dafür der Pfennigwert pro EBM-Punkt neu errechnet -
abhängig davon, wieviel Geld insgesamt den Kassen zur Verfügung
steht und wieviele Punkte die Ärzte gesammelt haben.
Verteilungskampf
mit Hamsterrad-Effekt
Mit dieser Reform setzte 1996 ein Verteilungskampf zwischen den
Ärzten ein: Jeder sammelte möglichst viele Punkte, um
auch bei sinkenden Punktwerten sein Einkommen wenigstens zu halten.
Die ärztliche Jagd nach EBM-Punkten führte innerhalb
des Jahres '96 zu einer wundersamen Leistungsvermehrung um etwa
ein Drittel. Die Ärzteschaft hatte insgesamt mehr Punkte
gesammelt, das Geld der Krankenkassen aber blieb unverändert.
Die Folge: Der Punktwert sank von rund 10 Pfennigen herab auf
regional zum Teil unter sechs Pfennige. Ein Arzt erhielt deshalb
für die gleichen Leistungen immer weniger Geld. Einzig möglicher
Ausgleich: mehr ärztliche Handgriffe und damit mehr Punkte
pro Quartal. Ein Hamsterradeffekt: immer schneller laufen, um
das sinkende Honorar pro Handgriff auszugleichen. Und je schneller
alle laufen, desto schneller sinkt das Honorar...
Neuerungen
1997
Und weil nichts in der Medizin sich so schnell entwickelt wie
das Abrechnungsverfahren für Ärzte, sieht der Gesetzgeber
zum 1. Juli 1997 eine Reform der Reform vor, die dem Hamsterrad
Bremsbacken anlegt: Die Ärzte dürfen fortan nicht mehr
unbegrenzt Punkte sammeln. Pro Quartal und Patient ist die Zahl
der Punkte, also der heilenden Handgriffe begrenzt: Wundern Sie
sich also nicht, wenn Ihr Arzt Sie kurz vor Ende eines Quartals
allenfalls zähneknirschend einläßt. Dann ist das
Punktekonto des Doktors für das laufende Vierteljahr ausgeschöpft,
und er muß Sie kostenlos behandeln. Einen Termin, ein paar
Tage später, im neuen Quartal schätzt der Arzt deshalb
wesentlich mehr, denn dann gibt's frische Punkte, also frisches
Geld.
Honorarbremse
für Ärzte
Im Detail sieht diese Honorarbremse für Ärzte so aus:
Es werden jeweils Allgemeinmediziner untereinander verglichen,
ebenso Augenärzte, Anästhesisten, Chirurgen, Frauenärzte,
Hautärzte, HNO-Ärzte, Internisten, Kinderärzte,
Neurologen, Nervenärzte, Psychiater, Orthopäden und
Urologen. Für jede dieser Gruppen errechnet die Kassenärztliche
Vereinigung eine Fallpunktzahl, die Zahl der EBM-Punkte,
die ein Arzt - im statistischen Mittel - pro Patient abrechnet
(kurzum: wieviel ein durchschnittlicher Arzt bisher an einem durchschnittlichen
Patienten gearbeitet und verdient hatte). Diese Fallpunktzahl
wird multipliziert mit der Zahl der Patienten einer Praxis (abgestuft
nach dem Alter der Patienten, weil ältere Menschen mehr krank
sind). Ergebnis: das Praxisbudget. Es schreibt fest, wieviel die
Praxis künftig eintragen darf.
Vorgeschrieben:
was der Arzt verdient
Lediglich an ein, zwei Stellen ist diese Fernsteuerung der Praxis-Einkommen
durchbrochen: Bietet ein Arzt Leistungen, die besonders wichtig
sind oder sonst nicht angeboten werden, läuft deren Abrechnung
außerhalb des Praxisbudgets. Dies wird gleichwohl selten
mehr als 20 Prozent des Umsatzes umfassen. Da liegt die Idee nahe,
künftig einfach mehr Patienten durchzuschleusen, anstatt
die alte Kundschaft intensiver zu betreuen. Doch auch da ward
ein Riegel vorgeschoben: Die Anzahl der Patienten darf um maximal
fünf Prozent pro Quartal steigen. Egal wie sich die Bevölkerung
künftig fühlt. Ach ja, Filialen dürfen Ärzte
sowieso nicht aufmachen, um etwa ein zusätzliches Praxisbudget
zu bekommen.
Neuerungen
2000
Die nächste Reform kam pünktlich zur Jahrtausendwende
- die Gesundheitsreform 2000. Nach heftigen Kontroversen
und peinlichen Pannen fiel das Werk der Bundesregierung durch:
Sogar die eigenen, ebenfalls rot-grün regierten Bundesländer
verweigerten im Bundesrat die Zustimmung. Daraufhin wurde flugs
eine Miniversion zusammengestutzt, die nicht der Zustimmung der
Länderkammer bedurfte - um wenigstens einen Teil der Reform
zu retten. Auch Kernpunkte wie das umstrittene Globalbudget oder
die engere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung
fielen den Kürzungen zum Opfer. Die Restreform
brachte folglich kaum mehr strukturelle Änderungen.
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Medizin
aus eigener Tasche bezahlt
Die Liste der Begrenzungen indes geht weiter: Kontrolliert wird
auch, wieviele Medikamente der Arzt verschreibt: Die Kosten
für Medikamente dürfen einen bestimmten Betrag pro
Quartal und Patient nicht übersteigen. Zusätzlich
schreibt die Negativliste" dem Arzt vor, welche Pillen
er nur noch auf Privatrezepten verordnen darf, also zum Selbstbezahlen.
Verstößt der Arzt gegen diese Bestimmungen, muß
er die Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen. Ärgerlich
für Ärzte, daß mancher Patient dieses Bestimmungsgestrüpp
doch tatsächlich immer noch nicht begreift und leichtfertig
glaubt: Wer nicht verschreibt, taugt nichts!
Mehr
geliebt: die teuren Privatpatienten
Obendrein schmerzt es die ärztliche Zunft, daß sie
bei den Kassenpatienten nicht wie bei den Privatpatienten die
Preise mit 2,3 multiplizieren dürfen. Bei Kassenpatienten
gilt der einfache Satz. Punktum. Streng wirtschaftlich gesehen
liebt ein Arzt deshalb die Privatversicherten. Zwar werden die
Privatpatienten nicht überall in separate Wartezimmer mit
weich gepolstertem Gestühl geleitet. Doch welcher Mensch
im Arzt kann sich schon dem Reiz des 2,3fach höheren Honorars
entziehen? Alles gratis für Kassenpatienten? Aus der Sicht
des Patienten erscheint das filigrane Regelwerk der Abrechnungsvorschriften
nicht ganz so kompliziert: Privatpatienten sehen ihre Arztrechnung,
Kassenpatienten nicht. Sie erfahren nie, was das Pflasterwechseln
oder die so geschätzten Massagen kosten.
Dumm gelaufen: erst tot, dann Pillen
Und weil der Patient von der Mühsal der Abrechnungen verschont
bleibt, haben sich einzelne Halbgötter-in-Weiß tatsächlich
zu Unterirdischem verführen lassen: Sie rechneten Leistungen
ab, die sie nicht erbracht hatten. Aufgefallen war's der Krankenkasse,
als zum Beispiel ein eigentlich bereits verstorbener Patient
laut Krankenschein noch ein paar Tests und Pillen brauchte.
Für dieses Phänomen interessierte sich prompt der
Staatsanwalt.
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