Billige
Preisvergleiche
Diese Honorare sind nun beileibe nicht allein dem Herrn Doktor
zugedacht, sondern gelten als Gesamtvergütung für
die Arztpraxis; also für alle, die dort arbeiten. Die freundliche
Dame am Empfangstresen möchte natürlich einmal im
Monat ihren Lohn bekommen. Dafür überweist der Chef,
der Arzt, erst das nötige Geld aus der Rubrik Lohnnebenkosten
an Finanzamt und Rentenkasse, dann den Lohn an seine Mitarbeiterin.
Das gleiche Verfahren ist selbstverständlich den beiden
Praxishelferinnen vergönnt (die zu Hause jeweils drei hungrige
Mäuler zu stopfen haben), der Raumpflegerin und schließlich
dem Arzt für die Praxisvertretung, falls der Herr Praxisinhaber
dann doch ein paar freie Tage nimmt. Die Praxismiete (Gewerbepreise)
muß natürlich auch bezahlt sein, der Strom, Telefon,
Kreditzinsen und -tilgung, Praxisversicherungen und so fort.
Je nach Zuschnitt einer Praxis verzehren diese Kosten zwischen
30 und 60 Prozent des Umsatzes. Was schließlich übrig
bleibt, teilt sich der niedergelassene Arzt mit dem Finanzamt,
Kranken- und Rentenversicherung (das Ärzteversorgungswerk)
und der Berufshaftpflichtversicherung.
Ein
Honorar und viele offene Hände
Nicht zu vergessen die Kosten für Fortbildungskurse - sie
schlagen schnell mit 3.000 Mark für ein Wochenende zu Buche.
Und auch das Bafög-Amt meldet sich spätestens nach
fünf Jahren und möchte das Geld zurück, das den
Medicus während seines Studiums am Leben erhalten hatte.
Berechenbar:
Ärzte im Krankenhaus
Einfacher sieht die Rechnung bei der großen Schar der
angestellten Ärzte in den Krankenhäusern und anderen
Institutionen aus. Sie beziehen ihr normales Angestellten-Salär.
Und die vielen jungen Mediziner ohne Job? Tja, die fahren halt
Taxi, wie manche schon während des Studiums.